Rezeptbestellung

Rezeptbestellung

Liebe Patientinnen und Patienten,
ab dem 01.01.2024 ist das elektronische Rezept (e-Rezept) für gesetzlich versicherte Patienten verpflichtend. Nur Rezepte für Privatpatienten sowie für Heil- und Hilfsmittel können weiterhin ausgedruckt werden.

Ein Rezept kann nur telefonisch oder per Kontaktformular vorbestellt werden, wenn die Krankenversicherungs-Chipkarte im laufenden Quartal schon einmal eingelesen wurde. → Sollten Sie also im laufenden Quartal die Praxis noch nicht aufgesucht haben, bringen Sie bitte vor Erstbestellung Ihre Krankenversicherungs-Chipkarte zum Einlesen in die Praxis.
Dies gilt nicht für Privatversicherte.

Weitere Rezepte oder Wiederholungsrezepte können dann im laufenden Quartal –nach ärztlicher Prüfung – 48 Stunden nach Bestellung mit Ihrer Krankenversicherungs-Chipkarte in der Apotheke abgerufen werden.

Zur Bearbeitung Ihrer Rezeptanforderungen vom Wochenende benötigen wir eine längere Bearbeitungszeit. Diese können Sie frühesten am Dienstag in Ihrer Apotheke abrufen.
Wir bitten um Verständnis und um Ihre Rücksicht !
Ihr Praxisteam
Was Sie bei Ihrer Rezeptbestellung per e-mail beachten müssen:

 

  • den vollständigen Namen und Geburtsdatum angeben
  • das Medikament, die Stärke und die Packungsgröße ( Tablettenanzahl ) angeben

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